Ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre zur Früherkennung von auffälligen Hautveränderungen wie z.B. Maligne Melanome, Spinaliome, Basaliome etc. Beide Ärzte sind speziell für diese Vorsorgeuntersuchung geschult und von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen. Diese Vorsorgeuntersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt!